Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. Dezember 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Der Betroffene und seine Ehefrau, die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Ehefrau), wenden sich gegen die für den Betroffenen eingerichtete Betreuung.
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