Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Gardelegen vom 28.07.2008 (Az.: 5 F 110/05) zu Ziffer 4 (Zugewinnausgleich) abgeändert und wie folgt neu gefast:
Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin 5.600,- € nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.02.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Antragsgegner zu 40 % und die Antragstellerin zu 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision ist nicht zugelassen.
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