1. Die Berufung der "Drittwiderklägerin" gegen das Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Tübingen vom 24.10.2011, Az.
2. Im Übrigen wird auf die Berufung der "Drittwiderklägerin" das Verfahren und das Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Tübingen vom 24.10.2011, Az.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 6.350,00 €
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