Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kirchhain vom 23. November 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 2. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Die weitere Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer sog. Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG.
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