BGH - Versäumnisurteil vom 15.11.2000
IV ZR 274/99
Normen:
ZPO §§ 254, 264 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BB 2001, 228
MDR 2001, 408
NJW 2001, 833
Vorinstanzen:
OLG Köln,
LG Köln,

Behandlung eines gegenstandslosen Antrags auf Wertermittlung im Rahmen einer Stufenklage

BGH, Versäumnisurteil vom 15.11.2000 - Aktenzeichen IV ZR 274/99

DRsp Nr. 2000/10422

Behandlung eines gegenstandslosen Antrags auf Wertermittlung im Rahmen einer Stufenklage

»Sieht sich die Klägerin zur Bezifferung ihres mit einer Stufenklage letztlich verfolgten Leistungsantrags auch ohne die ursprünglich als zweite Stufe angekündigte Wertermittlung in der Lage, kann sie unmittelbar auf den Leistungsantrag übergehen; für eine Rücknahme oder Erledigterklärung des noch nicht zur Verhandlung gestellten Wertermittlungsantrags ist dann kein Raum.«

Normenkette:

ZPO §§ 254, 264 Nr. 2 ;

Tatbestand: