Behandlung eines persönlichen Zugangsfaktors beim Altersruhegeld im Versorgungsausgleich; Anwartschaft beim Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.05.2005 - Aktenzeichen 2 UF 8/05
DRsp Nr. 2005/9833
Behandlung eines persönlichen Zugangsfaktors beim Altersruhegeld im Versorgungsausgleich; Anwartschaft beim Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg
»1. Wird ein Versorgungsanrecht - hier: beim Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg - um einen Zugangsfaktor erhöht, weil das Altersruhegeld nach Erreichen des 65. Lebensjahres noch nicht in Anspruch genommen wird, ist die Versorgungsanwartschaft beim Versorgungsausgleich ohne diesen Erhöhungsfaktor zu berücksichtigen.2. Anwartschaften beim Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg sind volldynamisch (Fortführung von BGH FamRZ 2005, 430).«