1. Auf die Erstbeschwerde R. Z. K. S. und die Zweitbeschwerde der Landeshauptstadt S. wird Ziffer III. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 12. Juli 2011 - 54 F 200/09 VA - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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