OLG Köln - Beschluß vom 27.10.1992 (4 UF 158/92) - DRsp Nr. 1994/12154
OLG Köln, Beschluß vom 27.10.1992 - Aktenzeichen 4 UF 158/92
DRsp Nr. 1994/12154
Bei der Bestimmung des Einkommens, nach dem sich die Beteiligung des die Kinder betreuenden Elternteils am Kindesunterhalt (§ 1606 Abs. 3BGB) richtet, ist zu Lasten des als Richter vollerwerbstätigen, zwei Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren betreuenden Vaters allenfalls die Hälfte seines Gehaltes zu berücksichtigen.