OLG Koblenz - Beschluß vom 24.05.1994
5 W 280/94
Normen:
BGB § 138 Abs. 1, § 242 ;
Fundstellen:
FamRZ 1995, 674
KTS 1995, 432
WM 1995, 1186

OLG Koblenz - Beschluß vom 24.05.1994 (5 W 280/94) - DRsp Nr. 1995/6682

OLG Koblenz, Beschluß vom 24.05.1994 - Aktenzeichen 5 W 280/94

DRsp Nr. 1995/6682

Bei der Konkretisierung und Anwendung der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB müssen die Zivilgerichte die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie beachten. Eine Pflicht zur Inhaltskontrolle von Verträgen besteht, wenn ein Vertragspartner ungewöhnlich stark belastet wird wegen strukturell ungleicher Verhandlungsstärke. Das ist insbesondere der Fall, wenn ein hohes schwer abschätzbares Risiko ohne eigenwirtschaftliches Interesse übernommen wird. Bei alltäglichen Rechtsgeschäften - wie bei der Übernahme einer Bürgschaft zur Sicherung der Finanzierung eines PKW für die Familie - ist das selbst dann nicht der Fall, wenn der Bürge kein eigenes Einkommen hat und ein Kind betreut.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1, § 242 ;

Hinweise: