1. Auf die Beschwerde vom 25. Mai 2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 30.4.2018 dahingehend konkretisiert, dass der Antragstellerin das Recht zur Geltendmachung von Kindesunterhalt für die Kinder (N. K...), geboren am ........, (O. K...), geboren am ........ und (P. K...), geboren am ........ insoweit übertragen wird, als Kindesunterhaltsansprüche Gegenstand des Verfahrens
2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1500,-- Euro festgesetzt.
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