OLG Düsseldorf vom 12.09.1977
2 WF 112/77
Normen:
BGB § 1565 ;
Fundstellen:
FamRZ 1977, 804, 805
LSK-FamR/Hülsmann, § 1565 BGB LS 24

OLG Düsseldorf - 12.09.1977 (2 WF 112/77) - DRsp Nr. 1994/9436

OLG Düsseldorf, vom 12.09.1977 - Aktenzeichen 2 WF 112/77

DRsp Nr. 1994/9436

Bei Gründen, die eine unzumutbare Härte darstellen, braucht es sich weder um ein verwerfliches Verhalten des anderen Ehegatten zu handeln noch um etwas, das diesem vorwerfbar ist. Notwendig ist jedoch in jedem Fall die Prüfung der Gründe aus der Sicht des Antragstellers und unter Berücksichtigung der konkreten Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft und ihrer zeitlichen Entwicklung.

Normenkette:

BGB § 1565 ;

Hinweise:

Es ist die herrschende Meinung, daß es auf die Vorwerfbarkeit der Gründe nicht ankommt (vgl. FamK-Rolland, § 1565 Rdn. 43).

Fundstellen
FamRZ 1977, 804, 805
LSK-FamR/Hülsmann, § 1565 BGB LS 24