OLG Karlsruhe - Beschluß vom 02.09.1992 (16 WF 93/92) - DRsp Nr. 1994/11283
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 02.09.1992 - Aktenzeichen 16 WF 93/92
DRsp Nr. 1994/11283
Bei Streit unter ausländischen (hier: türkischen) Ehegatten vor einem deutschen Gericht über die Zuweisung der Ehewohnung im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 13 Abs. 4HausratsVO ist grundsätzlich deutsches Recht maßgebend. Insoweit ist die Zuweisung zur alleinigen Benutzung nur unter den Voraussetzungen des § 1361b Abs. 1BGB möglich.