OLG Saarbrücken - Beschluß vom 04.12.1997
6 WF 66/97
Normen:
BGB § 1581 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 1998, 126
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 136/97

OLG Saarbrücken - Beschluß vom 04.12.1997 (6 WF 66/97) - DRsp Nr. 1998/100

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 04.12.1997 - Aktenzeichen 6 WF 66/97

DRsp Nr. 1998/100

»Beide Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts wenden für die Zeit ab Januar 1996 gegenüber dem allein anspruchstellenden Ehegatten einen Selbstbehalt in Höhe von 1.600,00 DM an und zwar unbeschadet der Frage, ob der Unterhaltspflichtige einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Daß dem Unterhaltspflichtigen hiernach gegenüber dem allein anspruchstellenden Ehegatten ein höherer Selbstbehalt belassen wird als in denjenigen Fällen, in denen neben dem Ehegatten auch minderjährige Kinder als Anspruchsteller Unterhalt verlangen, beruht letztlich auf der Erwägung, daß minderjährige Kinder wegen ihres Alters von vornherein die Möglichkeit verschlossen ist, durch eigene Anstrengungen zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfs beizutragen. Bei Erwachsenen, auch wenn diese aus Gesundheits-, Alters- oder sonstigen Gründen auf vollen Unterhalt angewiesen sind, ist dies grundsätzlich nicht in dem gleichen Maße der Fall.«

Normenkette:

BGB § 1581 ;

Gründe: