Die Parteien haben am 15. Mai 1997 die Ehe geschlossen, aus der das Kind X., geb. am 1. August 1998, hervorgegangen ist. Die Parteien leben seit Ende 2000 getrennt; die Antragstellerin ist mit dem Kind aus der ehelichen Wohnung in E. ausgezogen.
Im vorliegenden Verfahren begehrt die Antragstellerin die Ehescheidung und hat hierfür die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt.
Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht der Antragstellerin Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt und ihr ihren Verfahrensbevollmächtigten beigeordnet, jedoch nur zu den kostenrechtlichen Bedingungen eines Rechtsanwalts mit Sitz in Biedenkopf beigeordnet.
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