I. Das Landgericht hat dem Kläger, der wegen eines Verkehrsunfalls vom 18.1.1993 Ansprüche auf Zahlung von 20% des im angeblich unfallbedingt entstandenen Verdienstausfalls geltend macht, mit Beschluss vom 29.10.2002 für die erste Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt, beigeordnet.
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