Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 24. November 2015 abgeändert:
Dem Antragsgegner wird Rechtsanwalt ..., ..., beigeordnet. Der im angefochtenen Beschluss ausgesprochene Vorbehalt entfällt.
Der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den im angefochtenen Beschluss ausgesprochenen Vorbehalt, er werde zu den Bedingungen eines im Bezirk des Amtsgerichts Zossen niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.
Die Beschwerde ist zulässig.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|