Auf die sofortige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 8. Oktober 2009 wird der Beiordnungsbeschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 24. September 2009 - Az.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
1. Die Beteiligten sind durch Urteil vom 18. Juni 1997 geschiedene Eheleute; der Versorgungsausgleich wurde mit Beschluss vom selben Tage abgetrennt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|