1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht in Saarlouis vom 12. November 2009 - 23 F 270/09 KI - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Senatsentscheidung richtet sich gemäß Artikel
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