Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 3. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin begehrt in einem gegen ihren getrennt lebenden Ehemann gerichteten Gewaltschutzverfahren neben der durch das Amtsgericht bereits gewährten Verfahrenskostenhilfe auch die Beiordnung eines Rechtsanwalts.
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