OLG Naumburg - Beschluss vom 27.11.2008
3 WF 298/08
Normen:
ZPO § 121 Abs. 2; FGG § 14;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 1236
OLGReport-Naumburg 2009, 496
Vorinstanzen:
AG Bitterfeld-Wolfen, vom 10.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 356/08

Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 3 WF 298/08

DRsp Nr. 2009/8025

Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren

In Sorgerechtsverfahren kommt in aller Regel die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht in Betracht. Das gilt dann nicht, wenn sich das Verfahren als streitig, rechtlich schwierig, umfangreich oder für eine Partei als sehr kompliziert darstellt.

Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 10.10.2008 (Az.: 8 F 356/08) dahin abgeändert, dass dem Kindesvater im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe Rechtsanwältin P. zur Vertretung in dem Verfahren beigeordnet wird.

Normenkette:

ZPO § 121 Abs. 2; FGG § 14;

Gründe: