Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Öhringen vom 21.11.2013 abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird unter Beiordnung der Rechtsanwälte .... Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt.
Die Antragsgegnerin hat auf die Verfahrenskosten monatliche Raten von 45 € an die Landesoberkasse zu bezahlen, beginnend am ersten des auf die Zahlungsaufforderung folgenden Monats.
2.Eine Gerichtsgebühr wird nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I
Die Antragsgegnerin begehrt Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ihre Rechtsverteidigung gegen einen Antrag im vereinfachten Sorgeverfahren.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|