Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 22.12.2011 (6 F 338/11) dahin abgeändert, dass dem Beteiligten zu 3 für das Verfahren erster Instanz ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin G.-H., B., bewilligt wird.
I. Der Beteiligte zu 3 wendet sich mit der Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe.
Die Kinder D., geboren am ...2007, und A., geboren am ...2010, sind aus der nichtehelichen Beziehung der Beteiligten zu 2 und zu 3 hervorgegangen. Sorgeerklärungen wurden nicht abgegeben.
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