OLG Karlsruhe - Beschluss vom 02.03.2012
2 WF 20/12
Normen:
BGB § 1666;
Vorinstanzen:
AG Baden-Baden, vom 22.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 338/11

Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über den Entzug der elterlichen Sorge wegen Missbrauchsverdachts

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.03.2012 - Aktenzeichen 2 WF 20/12

DRsp Nr. 2013/1312

Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über den Entzug der elterlichen Sorge wegen Missbrauchsverdachts

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 22.12.2011 (6 F 338/11) dahin abgeändert, dass dem Beteiligten zu 3 für das Verfahren erster Instanz ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin G.-H., B., bewilligt wird.

Normenkette:

BGB § 1666;

Gründe:

I. Der Beteiligte zu 3 wendet sich mit der Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe.

Die Kinder D., geboren am ...2007, und A., geboren am ...2010, sind aus der nichtehelichen Beziehung der Beteiligten zu 2 und zu 3 hervorgegangen. Sorgeerklärungen wurden nicht abgegeben.