OLG Düsseldorf - Beschluss vom 29.07.2008
II-6 WF 97/08
Normen:
FGG § 52a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Wuppertal, vom 02.05.2008

Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2008 - Aktenzeichen II-6 WF 97/08

DRsp Nr. 2009/5211

Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren

In einem Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG ist regelmäßig die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich, wenn ernsthafter Streit zwischen den Eltern besteht.

Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wuppertal vom 02.05.2008 abgeändert und dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin K., W., für das Vermittlungsverfahren bewilligt.

Normenkette:

FGG § 52a Abs. 1 S. 1;

Gründe:

Die sofortige Beschwerde hat Erfolg.