Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
I. Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Eltern der betroffenen Söhne, die im Haushalt des Kindesvaters leben. der Umgang der Söhne mit der Kindesmutter findet entsprechend einer amtsgerichtlich für verbindlich erklärten Vereinbarung der Eltern vom 16. September 2008 vierzehntägig von Freitag nach der Schule bis Sonntag 18:00 Uhr statt.
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