AG Naumburg, vom 05.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen F 13/02
Beistandschaft des Jugendamtes
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.08.2002 - Aktenzeichen 8 WF 175/02
DRsp Nr. 2003/1177
Beistandschaft des Jugendamtes
»Die nach §§ 1712, 1713BGB begründete Beistandschaft berechtigt den Mitarbeiter des Jugendamtes nur zur Vertretung zur - aktiven - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, nicht hingegen zur bloßen Abwehr bei einer Herabsetzungsklage des Unterhaltspflichtigen (ebenso: OLG Naumburg vom 21.8.2002 Az. 8 WF 177/02).«