Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 22. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten der Betreuerin werden der Rechtsbeschwerdeführerin auferlegt.
Wert: bis 300 €
I.
Die Beteiligten streiten über den für die Vergütung maßgeblichen Zeitraum der Betreuung.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|