Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28. Januar 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Dem Betroffenen wird als Beschwerdeführer für das Verfahren der Rechtsbeschwerde ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und die Rechtsanwaltssozietät von Gierke und Prof. Dr. Rohnke beigeordnet.
Beschwerdewert: 5.000 EUR
I.
Der Betroffene wendet sich gegen die Erweiterung der Betreuung auf den Bereich "Geltendmachung der Rechte am Nachlass" seiner Mutter.
Im November 2011 wurde für den Betroffenen, der an einem Asperger-Syndrom leidet, mit dessen Einverständnis eine Betreuung für die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge, Vertretung bei Behörden, Befugnis zum Empfang von Post und Sicherstellung häuslicher Pflege und Versorgung eingerichtet.
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