Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats - Familiensenats - des Oberlandesgerichts Bamberg vom 14. Juni 2011 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Verfahrenswert: 2.000 €
I.
Die Parteien streiten über die Bewertung einer Soldatenversorgung im Versorgungsausgleich.
Das Familiengericht hat die Ehe der Parteien auf den am 11. Juli 2007 zugestellten Scheidungsantrag - insoweit rechtskräftig - geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt.
Der Ehemann erwarb während der Ehezeit (1. August 1992 bis 30. Juni 2007; § 1587 Abs. 2 BGB aF) als Soldat - zuletzt im Rang eines Obersten der Besoldungsgruppe B 3 - Versorgungsanrechte bei der Beteiligten zu 1. Die Ehefrau erwarb als Grundschullehrerin Versorgungsanrechte in der Bayerischen Beamtenversorgung.
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