Auf die Beschwerde der Beteiligten V. B. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 7. Mai 2015 (Az. 14 F 1161/14)
abgeändert
und wie folgt neu gefasst:
Die I. GmbH wird verpflichtet, zum Ausgleich der betrieblichen Versorgung des M. B. (Vers.-Nr. 00....) an die Antragstellerin ab Juni 2014 eine monatlich im Voraus fällige Ausgleichsrente in Höhe von 303,21 Euro brutto bzw. ab Januar 2015 in Höhe von 303,95 Euro brutto als Teilhabeanspruch an der Hinterbliebenenversorgung zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde der Beteiligten V. B.
zurückgewiesen.
3. 4. 5.
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