I.
Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für Juli 1991 und um Geschiedenenunterhalt ab 11. August 1993. Sie waren vom 24.01.1985 bis 09.08.1991 (Rechtskraft der Scheidung) miteinander verheiratet. Die Parteien haben sich 1988 getrennt. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens erging eine einstweilige Anordnung, nach der der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin monatlich 1.058,75 DM Unterhalt ab August 1991 zu zahlen. In der Zeit von August 1993 bis April 1996 hat die Klägerin im Wege der Pfändung monatlich 1.058,75 DM erhalten. Die Klägerin hat bei ihren Anträgen monatliche Zahlungen des Beklagten in Höhe dieses Betrages für die Zeit von April 1994 bis einschließlich April 1996 berücksichtigt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|