BayObLG, Beschluß vom 14.02.1996 - Aktenzeichen 3Z BR 297/95
DRsp Nr. 1996/22811
Bemessung der Vergütung eines Betreuers
»1. Bei der Bemessung der Vergütung eines Betreuers kann das Einkommen einer vergleichbaren Berufsgruppe (hier BAT IV b) nicht alleinige Berechnungsgrundlage, sondern nur einer der für die Schätzung maßgeblichen Gesichtspunkte sein. 2. Für die Schätzung der Kosten eines Berufsbetreuers für ein Büro mittleren Zuschnitts (vgl. BayObLGZ 1995, 35) kann auf Modellrechnungen bezüglich des Unkostenanteils am Gesamtumsatz von Rechtsanwaltskanzleien oder auf die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Zahlen für Einzelpraxen von Rechtsanwälte ohne Einzelpraxen für Fachanwälte zurückgegriffen werden.«