Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
A.
Der Antragsteller ist örtlicher Träger der Sozialhilfe. Er nimmt den Antragsgegner aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 auf Zahlung von Elternunterhalt für dessen pflegebedürftige Mutter (im Folgenden: Hilfeempfängerin) in Anspruch.
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