OLG München - Beschluß vom 27.10.1992
12 WF 1048/92
Normen:
ZPO § 115 Abs. 1, Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1992, 216
Vorinstanzen:
AG Rosenheim, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 685/91

Bemessung des Einkommens im PKH-Verfahren

OLG München, Beschluß vom 27.10.1992 - Aktenzeichen 12 WF 1048/92

DRsp Nr. 1998/14800

Bemessung des Einkommens im PKH-Verfahren

Geldwerter Vorteil, den der Antragsteller des Prozeßkostenhilfeverfahrens durch die Haushaltsführung für einen neuen Lebensgefährten erhält, ist bei § 115 Abs. 1 ZPO ebenso zu berücksichtigen wie Kindergeld, das nicht mit dem Kindesunterhalt verrechnet wird; dies gilt nicht für Erziehungsgeld.

Normenkette:

ZPO § 115 Abs. 1, Abs. 4 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde der Klägerin (§§ 127 Abs. 2, 567, 569 ZPO) erweist sich als begründet.