OLG München, Beschluß vom 27.10.1992 - Aktenzeichen 12 WF 1048/92
DRsp Nr. 1998/14800
Bemessung des Einkommens im PKH-Verfahren
Geldwerter Vorteil, den der Antragsteller des Prozeßkostenhilfeverfahrens durch die Haushaltsführung für einen neuen Lebensgefährten erhält, ist bei § 115 Abs. 1ZPO ebenso zu berücksichtigen wie Kindergeld, das nicht mit dem Kindesunterhalt verrechnet wird; dies gilt nicht für Erziehungsgeld.