BGH - Urteil vom 05.09.2001
XII ZR 336/99
Normen:
BGB § 1578 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1693
FuR 2001, 500
MDR 2002, 34
Vorinstanzen:
OLG München,
AG Kempten,

Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten

BGH, Urteil vom 05.09.2001 - Aktenzeichen XII ZR 336/99

DRsp Nr. 2001/16099

Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten

»Zur Frage der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach der Differenzmethode, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte einen neuen Partner versorgt (Fortführung von Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 986 ff.).«

Normenkette:

BGB § 1578 ;

Tatbestand:

Die am 19. Dezember 1950 geborene Klägerin nimmt den Beklagten auf nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit in Anspruch.

Ihre am 19. September 1970 geschlossene Ehe wurde am 19. September 1996 rechtskräftig geschieden. Die Parteien leben seit 5. Dezember 1994 getrennt.

Die Klägerin, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, versorgte während der Ehe den Haushalt und ging bis zur Trennung stundenweise verschiedenen Beschäftigungen im Umfange einer geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Tätigkeit nach.

Der Beklagte verfügte 1997 über ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 3.616,45 DM und 1998 über ein solches von 3.444 DM. Darin war jeweils ein monatlicher Fahrtkostenersatz von 722,45 DM für 1997 und von rund 632 DM für 1998 enthalten, weil der Beklagte von seinem Arbeitgeber nicht am Firmensitz, sondern an einer 80 km entfernt gelegenen Arbeitsstätte eingesetzt wurde.