1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 26.2.2014 dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegner an die Antragstellerin für den Zeitraum von März 2013 bis Dezember 2013 einen monatlichen Trennungsunterhalt von 1.050 € und ab Januar 2014 einen monatlichen, jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Monats fälligen Trennungsunterhalt von 1.621 € zu zahlen hat.
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