FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.10.2005
3 K 1593/04
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 663

Bemühen um einen Ausbildungsplatz in der Zeit des Mutterschutzes

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2005 - Aktenzeichen 3 K 1593/04

DRsp Nr. 2006/1269

Bemühen um einen Ausbildungsplatz in der Zeit des Mutterschutzes

Auch während der Zeit des Bestehens eines Beschäftigungsverbots nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes ist es einem Kind möglich und zumutbar, sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle zu bemühen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 2 ;

Tatbestand: