I. Der im Jahre 1950 geborene Ehemann (Antragsgegner) und die im Jahre 1955 geborene Ehefrau (Antragstellerin) schlossen am 11. Februar 1977 die Ehe, aus der ein im Jahre 1981 geborener Sohn stammt. Dem an den Ehemann am 29. Mai 1985 zugestellten Scheidungsantrag der Ehefrau hat das Familiengericht vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich stattgegeben.
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