OLG Karlsruhe - Urteil vom 17.12.2024
14 U 74/24
Normen:
BGB § 1365; UWG § 3 Abs. 1; UWG § 3a; RDG § 3; RDG § 5 Abs. 1;
Fundstellen:
ZIP 2025, 390
GRUR-RR 2025, 132
Vorinstanzen:
LG Waldshut-Tiengen, vom 23.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 50/22

Beratung eines Mandanten über die zivilrechtlichen Folgen einer Nichtigkeit eines Unternehmenskaufs durch einen Steuerberater als unlautere Handlungen; Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte Rechtsberatung eines Steuerberaters

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2024 - Aktenzeichen 14 U 74/24

DRsp Nr. 2025/1028

Beratung eines Mandanten über die zivilrechtlichen Folgen einer Nichtigkeit eines Unternehmenskaufs durch einen Steuerberater als unlautere Handlungen; Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte Rechtsberatung eines Steuerberaters

1. Die Beratung eines Mandanten über die zivilrechtlichen Folgen einer (etwaigen) Nichtigkeit eines Unternehmenskaufs nach § 1365 BGB durch einen Steuerberater und die Geltendmachung von Ansprüchen bzw. die Abwehr von Gegenansprüchen im Zusammenhang mit einem (etwaig) nichtigen Unternehmenskauf können unlautere Handlungen im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3a UWG i. V. m. § 3 RDG darstellen, zu deren Unterlassung der Steuerberater verpflichtet ist. 2. Die rechtliche Prüfung durch einen Steuerberater, ob der Erwerb eines Unternehmens den Voraussetzungen des § 1365 BGB unterliegt und ob die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen einzelnen Verträge insgesamt (oder teilweise) nichtig sind, stellt keine erlaubte Nebenleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 RDG dar, denn diese Prüfung setzt profunde juristische Kenntnisse voraus, wodurch die allgemeine berufstypische Qualifikation eines Steuerberaters erheblich überschritten wird.