LG Waldshut-Tiengen, vom 23.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 50/22
Beratung eines Mandanten über die zivilrechtlichen Folgen einer Nichtigkeit eines Unternehmenskaufs durch einen Steuerberater als unlautere Handlungen; Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte Rechtsberatung eines Steuerberaters
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2024 - Aktenzeichen 14 U 74/24
DRsp Nr. 2025/1028
Beratung eines Mandanten über die zivilrechtlichen Folgen einer Nichtigkeit eines Unternehmenskaufs durch einen Steuerberater als unlautere Handlungen; Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte Rechtsberatung eines Steuerberaters
1. Die Beratung eines Mandanten über die zivilrechtlichen Folgen einer (etwaigen) Nichtigkeit eines Unternehmenskaufs nach § 1365BGB durch einen Steuerberater und die Geltendmachung von Ansprüchen bzw. die Abwehr von Gegenansprüchen im Zusammenhang mit einem (etwaig) nichtigen Unternehmenskauf können unlautere Handlungen im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3aUWG i. V. m. § 3RDG darstellen, zu deren Unterlassung der Steuerberater verpflichtet ist.2. Die rechtliche Prüfung durch einen Steuerberater, ob der Erwerb eines Unternehmens den Voraussetzungen des § 1365BGB unterliegt und ob die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen einzelnen Verträge insgesamt (oder teilweise) nichtig sind, stellt keine erlaubte Nebenleistung im Sinne des § 5 Abs. 1RDG dar, denn diese Prüfung setzt profunde juristische Kenntnisse voraus, wodurch die allgemeine berufstypische Qualifikation eines Steuerberaters erheblich überschritten wird.
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