1. Die Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwabach vom 28.09.2010 und 19.08.2010 werden abgeändert.
2. Die dem Beschwerdeführer aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung wird auf 299,88 Euro über den bereits festgesetzten Betrag von 99,96 Euro hinaus festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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