Beratungspflichten einer Bank bei telefonischer Order durch die Ehefrau des Anlegers
OLG Oldenburg, Urteil vom 21.01.1997 - Aktenzeichen 5 U 120/96
DRsp Nr. 1998/19420
Beratungspflichten einer Bank bei telefonischer Order durch die Ehefrau des Anlegers
»1. Zu den Beratungspflichten einer Bank bei telefonischer Order durch die Ehefrau des Anlegers zum Kauf von Optionsscheinen im Rahmen langandauernder Anlagebeziehungen.«2. Grenzen für die Beratungspflichten einer Bank, der im Rahmen langdauernder Anlage-Geschäftsbeziehungen durch die Ehefrau des Anlagekunden eine genaue Order zum Kauf bestimmter Optionsscheine telefonisch übermittelt wird.