OLG München - Urteil vom 01.10.2015
23 U 1767/15
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675; BGB § 1586; BGB § 1615l;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 23.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 5087/14

Beratungspflichten eines Rechtsanwalts im Hinblick auf den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615l BGB bei anderweitiger Verheiratung

OLG München, Urteil vom 01.10.2015 - Aktenzeichen 23 U 1767/15

DRsp Nr. 2015/17742

Beratungspflichten eines Rechtsanwalts im Hinblick auf den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615l BGB bei anderweitiger Verheiratung

1. Ein Rechtsanwalt hatte im Jahr 2012 eine Mandantin dahingehend zu beraten, dass ein gegebener Unterhaltsanspruch gem. § 1615l BGB im Falle einer Wiederverheiratung gem. § 1586 BGB verwirkt sein könne. Zwar war dies insbesondere auf die Reform des Unterhaltsrechts höchstrichterlich nicht geklärt. Er hätte die Mandantin jedoch zumindest darüber aufklären müssen, dass ein erhebliches Prozess- und Kostenrisiko besteht. 2. Heiratet sie gleichwohl, so hat sie den ihr entstandenen Unterhaltsschaden substantiiert insbesondere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kindesvaters darzulegen.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 23.04.2015, 22 O 5087/14 wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675; BGB § 1586; BGB § 1615l;

Gründe

Das Urteil wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO wie folgt zu Protokoll begründet:

I.

1. 2. 3.