Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 25. Juli 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 24.486,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. November 2006 zu zahlen.
Die Kosten beider Rechtszüge werden dem Kläger zu 8%, dem Beklagten zu 92% auferlegt.
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