OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.09.2008
I-24 U 157/07
Normen:
BGB § 280; BGB § 611; BGB § 675; BGB § 1578;
Fundstellen:
AnwBl 2009, 310
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 25.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 330/06

Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt; Rechtsfolgen fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht für die Haftung des Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2008 - Aktenzeichen I-24 U 157/07

DRsp Nr. 2009/3850

Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt; Rechtsfolgen fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht für die Haftung des Rechtsanwalts

1. Nach dem Grundsatz des sichersten Weges hat der Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt die in Betracht kommende Begrenzung des Anspruchs vorzutragen, auch wenn das Gericht dies ohnehin auf Grund des Klageabweisungsantrags des Rechtsanwalts zu erwägen hat. 2. Ein etwaiger Fehler des Gerichts des Vorprozesses entlastet den Rechtsanwalt nur, wenn dieser Fehler aus der gerichtlichen Entscheidung ersichtlich ist (Anschluss an BGHZ 174, 205).

Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 25. Juli 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 24.486,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. November 2006 zu zahlen.

Die Kosten beider Rechtszüge werden dem Kläger zu 8%, dem Beklagten zu 92% auferlegt.