1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. März 2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Beklagten zu 95% und dem Kläger zu 5% auferlegt.
3. Der Berufungsstreitwert wird auf 10.304,82 EUR festgesetzt, davon entfallen auf die Berufung 9.798,02 EUR und auf die Anschlussberufung 506,80 EUR.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|