OLG Bamberg - Urteil vom 27.11.2014
2 U 1/14
Normen:
BGB § 1360a Abs. 4 S. 1; BGB § 1615l Abs. 1; BGB § 1615l Abs. 2;
Fundstellen:
FuR 2015, 733
Vorinstanzen:
LG Bamberg, vom 20.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 361/13

Beratungspflichten eines Rechtsanwalts über die Folgen der Eheschließung der Mutter eines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs gem. § 1615l Abs. 1, 2 BGB

OLG Bamberg, Urteil vom 27.11.2014 - Aktenzeichen 2 U 1/14

DRsp Nr. 2015/17825

Beratungspflichten eines Rechtsanwalts über die Folgen der Eheschließung der Mutter eines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs gem. § 1615l Abs. 1, 2 BGB

1. Ein Rechtsanwalt, der von der nichtehelichen Mutter eines Kindes um Rat gefragt wird, ob die geplante Eheschließung den Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater gem. § 1615l BGB gefährde, hatte ab dem Jahr 2005 auf die Entscheidung des BGH vom 17.11.2004 - XII ZR 183/02 - und auf das Risiko einer entsprechenden Anwendung des § 1586 Abs. 1 BGB auf den Unterhaltsanspruch hinzuweisen. 2. Jedoch ist der angeblich aufgrund der Fehlberatung in Wegfall gekommene Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater substantiiert darzulegen. Dabei hat die Mandantin zumindest und zwingend das bedarfsprägende Einkommen des nach § 1615l BGB Unterhaltspflichtigen vorzutragen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 20.05.2014, Az: 1 O 361/13, abgeändert.

2.

Die Klage wird abgewiesen.

3.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

4.

Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. 6.