Die Ehe der Parteien ist durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 19. Dezember 1991 Aktenzeichen 30 F 214/89 rechtskräftig geschieden worden. Dabei wurde der öffentlich rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt. Von dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wurden auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Rentenanwartschaften i.H.v. insgesamt monatlich 856,45 DM bezogen auf den 31. Mai 1989 übertragen; ein Teilbetrag hiervon in Höhe von monatlich 63,00 DM wurde im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung des Antragsgegners bei der D. Mineralöl AG gem. § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG ausgeglichen. Hinsichtlich des Restbetrages der betrieblichen Altersversorgung i.H.v. 777,23 DM monatlich wurde der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten.
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