OLG Celle - Urteil vom 05.06.2008
17 UF 11/08
Normen:
BGB § 323 ; BGB § 1606 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 790
NJW-RR 2009, 7
OLGReport-Celle 2009, 212
Vorinstanzen:
AG Celle, vom 16.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen F 8048/07

Berechnung der Haftungsquote für den Unterhaltsbedarf eines privilegiert volljährigen Kindes - Bindungswirkung eines Anerkenntnisurteils

OLG Celle, Urteil vom 05.06.2008 - Aktenzeichen 17 UF 11/08

DRsp Nr. 2008/17833

Berechnung der Haftungsquote für den Unterhaltsbedarf eines privilegiert volljährigen Kindes - Bindungswirkung eines Anerkenntnisurteils

»1. Zur Bindungswirkung eines auf Einkommensfiktionen beruhenden Anerkenntnisurteils im Abänderungsverfahren. 2. Bei der Berechnung der Haftungsquote von Eltern für den Unterhaltsbedarf ihres privilegiert volljährigen Kindes ist das Einkommen der Eltern vorweg um die Belastung durch den Barunterhalt für die minderjährigen Geschwister zu bereinigen, wenn dadurch für das volljährige Kind kein Mangelfall zu besorgen ist.«

Normenkette:

BGB § 323 ; BGB § 1606 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige, insbesondere form und fristgerecht eingelegte Berufung des Klägers hat - soweit sie im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe noch weiter verfolgt wird - in der Sache teilweise Erfolg.