AG Lüneburg, vom 05.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 30 F 134/10
OLG Celle, vom 01.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 17 UF 58/13
Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente; Abstellen auf das Ehezeitende als Bewertungsstichtag für die Bewertung einer laufenden schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung; Berücksichtigung von nach dem Ende der Ehezeit zu einer Wertsteigerung der schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung beigetragenen allgemeinen Wertanpassungen; Versorgungsausgleichsrechtliche Beurteilung von selbst zu tragenden Aufwendungen für Krankenbehandlungskosten eines privat Krankenversicherten
BGH, Beschluss vom 09.12.2015 - Aktenzeichen XII ZB 586/13
DRsp Nr. 2016/2185
Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente; Abstellen auf das Ehezeitende als Bewertungsstichtag für die Bewertung einer laufenden schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung; Berücksichtigung von nach dem Ende der Ehezeit zu einer Wertsteigerung der schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung beigetragenen allgemeinen Wertanpassungen; Versorgungsausgleichsrechtliche Beurteilung von selbst zu tragenden Aufwendungen für Krankenbehandlungskosten eines privat Krankenversicherten
a) Für die Bewertung einer laufenden schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG grundsätzlich auf das Ehezeitende als Bewertungsstichtag abzustellen.
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