Das Amtsgericht hat die ursprünglich zu Gunsten des Beschwerdeführers für dessen Mitwirkung an dem am 29.11.1996 geschlossenen Vergleich festgesetzte Gebühr von 15/10 auf 10/10 gekürzt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist gemäß §
Eine erhöhte Gebühr erhält ein Rechtsanwalt gemäß §
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